Allgemeine Besucherbedingungen
Einleitung
Die Villa Mondriaan wird im Rahmen des Zumutbaren alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Besuch des Museumskomplexes sowie der von der Villa Mondriaan organisierten Ausstellungen und Veranstaltungen im Einklang mit den Wünschen der Besucher zu gestalten. Villa Mondriaan wird sich nach Kräften bemühen, eventuelle Beeinträchtigungen oder Unannehmlichkeiten für die Besucher auf ein Minimum zu beschränken und deren Sicherheit so weit wie möglich zu gewährleisten.
Artikel 1. Allgemeine Bestimmungen: Begriffsbestimmungen
Unter „dem Museum“ und „Villa Mondriaan“ ist die Organisation zu verstehen, die den Museumskomplex verwaltet und betreibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Direktion, die Kuratoren, die Museumswärter und sonstige Museumsmitarbeiter, die befugt sind, im Namen dieser Organisation zu handeln.
Unter „dem Museumskomplex“ ist die Gesamtheit der Räume (bebaut und unbebaut) zu verstehen, die unter die rechtliche oder verwaltungstechnische Zuständigkeit der Leitung von Villa Mondriaan fallen, darunter – jedoch nicht darauf beschränkt – Ausstellungsräume, Aulen und Tagungsräume, Restaurant, Café, Terrasse, Garten, Park, sonstige Außenbereiche, Lagerräume und Nebengebäude.
Unter „Besucher“ ist jede Person zu verstehen, die in irgendeiner Weise, sei es direkt oder indirekt, einen Vertrag mit der Villa Mondriaan abschließt, mit dem Ziel, den Museumskomplex zu betreten und/oder eine Ausstellung zu besuchen oder an einer Veranstaltung teilzunehmen, die von der Villa Mondriaan für reguläre Besucher während der regulären Öffnungszeiten organisiert wird.
Diese Allgemeinen Besuchsbedingungen gelten für jeden Vertrag zwischen der Villa Mondriaan und einem Besucher. Die Bedingungen gelten nicht für besondere Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten und/oder solche, die sich an andere als die regulären Besucher richten, wie beispielsweise bei der Vermietung von Räumlichkeiten, der Gastronomie und Ähnlichem.
